FAQ - Häufig gestellte Fragen



Was kostet ein Feuerwerk?
Kommen zum Angebotspreis Extra-Kosten hinzu?


• Für private Feierlichkeiten wie z. B. Hochzeiten, Geburtstage oder Jubiläen haben wir eine spezielle Preisliste mit Programmvorschlägen in verschiedenen Preisklassen erstellt.
• Preise für Groß- und Bühnenfeuerwerke oder pyrotechnische Inszenierungen kann man nicht pauschal benennen, da sie von verschiedenen Faktoren abhängen (z. B. Art des Feuerwerks, Dauer, Intensität, Lage des Abbrennplatzes uvm.). Bitte kontaktieren Sie uns und äußern Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen. Wir informieren Sie umfangreich über die vielen verschiedenen Möglichkeiten und erstellen Ihnen ein individuell auf Ihre Veranstaltung zugeschnittenes Angebot.
• Die in unseren Angeboten angegebenen Preise verstehen sich inklusiv aller Serviceleistungen. In bestimmten Fällen kann die Ordnungsbehörde Gebühren für die Entgegennahme unserer Anzeige erheben oder eine kostenpflichtige Brandsicherheitswache der Feuerwehr anordnen. Diese Gebühren werden - nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber - zusätzlich in Rechnung gestellt.

Muss ein Feuerwerk genehmigt werden?
Wer holt die erforderlichen Genehmigungen ein?

• Wenn Sie uns mit der Durchführung eines Feuerwerks beauftragen kümmern wir uns um die fristgerechte Anzeige des Feuerwerks bei der zuständigen Behörde.
• Wenn Sie bei uns Feuerwerkskörper oder ein Feuerwerks-Arrangement zum Selbstabbrennen kaufen möchten, müssen Sie vorher bei der zuständigen Behörde eine Genehmigung zum Kauf und zum Abbrennen beantragen. Einen Vordruck für Ihren Antrag finden Sie hier.

Muss ein Feuerwerk zusätzlich versichert werden?

 

• Wenn Sie uns mit der Durchführung eines Feuerwerks beauftragen sind eventuelle Schäden durch unsere Betriebshaftpflicht versichert.
• Wenn Sie bei uns Feuerwerkskörper kaufen und selbst abbrennen sind Sie für eventuelle Schäden verantwortlich. Eine private Haftpflicht-versicherung kommt unter Umständen für solche Schäden auf - bitte Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach.

Bis wann muss ein Auftrag bei Ihnen eingehen?

Ist es auch möglich ein Feuerwerk kurzfristig zu bestellen?

• Aufgrund der gesetzlichen Anzeigefristen muss ein Auftrag mindestens zwei Wochen, bei einem Feuerwerk in der Nähe von Flugplätzen, Autobahnen und Wasserstraßen vier Wochen vorher bei uns eingegangen sein. Bei kurzfristig eingehenden Aufträgen werden wir selbstverständlich alles versuchen, um das Feuerwerk trotz der nicht eingehaltenden Anzeigefrist durchführen zu können. Die zuständige Behörde ist in diesem Fall allerdings berechtigt, eine Gebühr für die nicht fristgerecht eingegangene Anzeige zu erheben, oder die Durchführung des Feuerwerks zu untersagen. Wir bitten Sie daher im eigenen Interesse, rechtzeitig Ihren Auftrag zu erteilen.

Darf ein Feuerwerk zu jeder Uhrzeit abgebrannt werden?

• Feuerwerke müssen in den Monaten August - April bis spätestens 22.00 Uhr, in den Monaten Mai - Juli bis spätestens 22.30 Uhr abgebrannt worden sein. In dem Zeitraum, für den die mitteleuropäische Sommerzeit (MESZ) eingeführt ist, darf das Ende des Feuerwerks um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden. Bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung (z. B. öffentliche Großereignisse, Stadtfeste etc.) kann die zuständige Behörde einem späteren Ende des Feuerwerks zustimmen.

Gibt es auch leise Feuerwerke?

 

Wenn das Feuerwerk z. B. in der Nähe von Altersheimen, Krankenhäusern oder Betrieben mit Tierhaltung stattfinden soll, kann auf eine große Auswahl an lautlosen Effekten zurückgegriffen werden. Man muss hierbei aber beachten, dass sich lautlose Feuerwerkskörper am Himmel nicht so beeindruckend zerlegen, und auch keine große Effektausbreitung erreichen.

Kann man Feuerwerk bei jedem Wetter abbrennen?

 

• Unsere Feuerwerke werden auch bei Regenwetter durchgeführt. Starker Wind kann beim Abbrennen eines Feuerwerks allerdings dazu führen, dass Effekte ungewollt in eine Richtung abgetrieben werden. Deswegen ist das Abbrennen von Feuerwerken ab einer Windgeschwindigkeit größer als 9 m/s nicht möglich.